Circa 200.000 Menschen kommen jedes Jahr neu in die Psychiatrie, die Hälfte davon unfreiwillig. Und die Tendenz ist steigend.
Was sind Gründe für eine Zwangseinweisung?
Hier gibt es zwei klassische Gründe, nämlich die Gefahr für andere und die Gefahr für den Betroffenen selbst. Letzteres kann zum Beispiel in Form von massivem Alkoholkonsum, von Selbstmordgedanken oder von der Verweigerung der Einnahme notwendiger Medikamente herrühren.
Was ist die rechtliche Grundlage?
Zwangseinweisungen sind über Landesgesetze geregelt, die in den meisten Bundesländern “Psychisch Kranken Gesetze”, in Baden-Württemberg, Bayern und dem Saarland “Unterbringungsgesetz” und in Hessen “Freiheitsentziehungsgesetz” genannt werden.
Wer darf einweisen?
Grundsätzlich kann jeder Mensch einen anderen Menschen zur Einweisung vorschlagen, wenn dieser aufgrund einer (vermuteten) psychischen Erkrankung fremd- oder selbstgefährdend handelt. Ob dieser jedoch längerfristig eingewiesen wird, das hängt dann von der Beurteilung eines Psychiaters, eines Gutachters und eines Richters ab. Häufig sind Psychiater und Gutachter eine Person.
Wie wird eingewiesen?
Wenn der Betroffene kooperativ ist, dann kann man mit ihm zum Beispiel zur nächsten psychiatrischen Ambulanz fahren. Ansonsten ist hier die Polizei gefragt, da es sich ja um eine Gefährdung handelt.
Was passiert nach der Einweisung?
Nach der Einweisung muss dem Betroffenen das Recht gewährt werden, binnen 24 Stunden mit einem Arzt/Psychiater zu sprechen. Dieser entscheidet dann, wie es weitergeht. Optimaler Weise wird gemeinsam entschieden, dass der Patient zum Beispiel die Klinik verlässt, sich aber einen ambulanten Therapeuten sucht oder dass er vorerst in der Klinik verbleibt, bis er stabiler ist. Wenn der Patient nicht bleiben möchte, der Arzt aber die Notwendigkeit feststellt, dann entscheidet innerhalb der anschließenden 24 Stunden ein Richter über das weitere Vorgehen.
Kann man sich selbst einweisen?
Wer von sich aus erkennt, dass er aktuell nicht mehr für seine eigene oder fremde Sicherheit sorgen kann, der kann von einem Arzt eine Überweisung für eine Aufnahme in eine psychiatrische Klinik beantragen. Dies muss nicht einmal ein Facharzt, sondern kann auch der Hausarzt übernehmen. Der Arzt sollte dem Betroffenen auch bei der Wahl und dem ersten Kontakt mit der Klinik helfen. In einem Akutfall kann der Betroffene sich an die psychiatrische Ambulanz wenden und um Aufnahme bitten.
Fazit
Eine Zwangseinweisung hört sich schlimmer an, als sie ist. Sie betrifft Menschen in starken Krisen. Und hier ist es wichtig, dass es Möglichkeiten gibt, zu helfen. Für jeden – als Helfer und als Betroffener. Ob unser System perfekt ist, darüber mag ich dabei nicht urteilen.