Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz – Vorteile als Selbstzahler

Psychotherapie

In Kürze: Vorteile als Selbstzahler gegenüber Beantragung einer Psychotherapie bei Krankenkassen

  • Die Wartezeiten auf das Erstgespräch sind viel kürzer.
  • Die Therapie startet auf Wunsch sofort, es ist kein (oft mehrmonatiges) Warten auf die Bewilligung der Krankenkasse notwendig.
  • Es werden keine Diagnosen/Befunden in der Krankenakte hinterlegt, was positiv sein kann:
    • beim Krankenkassenwechsel
    • bei Antrag einer neuen Versicherung wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung
    • bei anstehender Verbeamtung
  • Sie „brauchen“ keine diagnostizierten psychischen Erkrankungen (Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung), sondern können auch über „normale“ Krisen sprechen, sich einfach Rat & Kraft holen. Psychische Erkrankungen zu erkennen, zu diagnostizieren (gem. ICD-10) und zu behandeln ist Inhalt meiner Ausbildung als Heilpraktikerin Psychotherapie.
  • Die Auswahl und Kombination zahlreicher Therapiemethoden erfolgt speziell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für die sog. Richtlinien- (bzw. Standard-) Verfahren: Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie.
  • Die Therapiedauer (Gesamtanzahl Stunden und Zeit pro Termin) wird auf Ihre Bedürfnisse angepasst und nicht von der Krankenkasse vorgegeben.

Foto: pixabay.de

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz – Vorteile als Selbstzahler
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