In Kürze: Vorteile als Selbstzahler gegenüber Beantragung einer Psychotherapie bei Krankenkassen
- Die Wartezeiten auf das Erstgespräch sind viel kürzer.
- Die Therapie startet auf Wunsch sofort, es ist kein (oft mehrmonatiges) Warten auf die Bewilligung der Krankenkasse notwendig.
- Es werden keine Diagnosen/Befunden in der Krankenakte hinterlegt, was positiv sein kann:
- beim Krankenkassenwechsel
- bei Antrag einer neuen Versicherung wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung
- bei anstehender Verbeamtung
- Sie „brauchen“ keine diagnostizierten psychischen Erkrankungen (Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung), sondern können auch über „normale“ Krisen sprechen, sich einfach Rat & Kraft holen. Psychische Erkrankungen zu erkennen, zu diagnostizieren (gem. ICD-10) und zu behandeln ist Inhalt meiner Ausbildung als Heilpraktikerin Psychotherapie.
- Die Auswahl und Kombination zahlreicher Therapiemethoden erfolgt speziell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für die sog. Richtlinien- (bzw. Standard-) Verfahren: Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie.
- Die Therapiedauer (Gesamtanzahl Stunden und Zeit pro Termin) wird auf Ihre Bedürfnisse angepasst und nicht von der Krankenkasse vorgegeben.
Foto: pixabay.de
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz – Vorteile als Selbstzahler